Das Handelsrecht ist ein eigenständiger Teil des deutschen Privatrechts und richtet sich an Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben. Sobald jemand gewerblich tätig ist, gilt er als Kaufmann und fällt damit unter die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB). Dieses Regelwerk bildet die rechtliche Grundlage für geschäftliches Handeln zwischen Unternehmern.
Ziel des Handelsrechts ist es, wirtschaftliche Abläufe verlässlich zu regeln. Es betrifft sowohl die Organisation von Unternehmen als auch deren Auftreten im Geschäftsverkehr. Dabei berücksichtigt es die besonderen Anforderungen des kaufmännischen Lebens, wie etwa Geschwindigkeit, Vertrauen und klare Zuständigkeiten.
Im Zentrum stehen gesetzliche Vorgaben zur Stellung des Kaufmanns, zur Führung eines Unternehmensnamens sowie zur Eintragung ins Handelsregister. Auch besondere Vollmachten wie die Prokura und die Rolle von Angestellten im Handelsbetrieb werden darin geregelt. Daneben umfasst es Vorschriften zur Buchführung, zur Bilanzierung sowie zu Verträgen mit typischem Bezug zum wirtschaftlichen Alltag, etwa Speditions- oder Lagerverträge.
Neben dem HGB gelten weitere Regelungen als Teil dieses Rechtsgebiets. Dazu zählen Normen aus dem Gesellschafts-, Bank- oder Versicherungsrecht sowie internationale Vereinbarungen. Auch das Wettbewerbsrecht und Bestimmungen zur Kapitalbeschaffung stehen in engem Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Handeln von Kaufleuten.
Ein wesentliches Merkmal ist die Geltung gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht. Für gewerbliche Akteure gelten spezielle Regeln, die Vorrang haben. Ist nur eine Seite ein Kaufmann, findet das Handelsrecht dennoch Anwendung – außer das Gesetz verlangt ausdrücklich zwei gewerblich handelnde Parteien.
Von besonderer Bedeutung sind auch Handelsbräuche. Diese gewachsenen, ungeschriebenen Regeln haben sich aus langjähriger Praxis entwickelt und werden im Rechtsverkehr anerkannt. Sie stehen dem geschriebenen Recht gleich und prägen das Verhalten im Geschäftsleben nachhaltig.
Das System ist auf Effizienz ausgelegt. Formvorgaben sind reduziert, Entscheidungsprozesse sollen zügig ablaufen. Für wirtschaftsbezogene Streitigkeiten bestehen spezielle Kammern an den Landgerichten. Diese setzen sich aus Fachleuten zusammen und ermöglichen schnelle Urteile auf Basis praktischer Erfahrung. Auch Schiedsverfahren sind üblich, wenn eine außergerichtliche Klärung angestrebt wird.
Ziel ist es, Vertrauen in geschäftliches Handeln zu schaffen. Dazu trägt unter anderem die öffentliche Einsehbarkeit von Unternehmensdaten im Registerwesen bei. So entsteht Transparenz, die verlässliche Entscheidungen fördert. Insgesamt unterstützt das Handelsrecht einen funktionierenden und dynamischen Wirtschaftsverkehr.