Aktivnachlass – Was gehört zum Vermögen eines Verstorbenen?
Der Aktivnachlass umfasst sämtliche wertvollen Besitztümer, die eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Er bildet die Vermögensseite des Nachlasses, ohne Schulden oder sonstige Verpflichtungen zu berücksichtigen.
Bestandteile des Aktivnachlasses
Zum aktiv vererbbaren Eigentum zählen unter anderem:
- Immobilien und Grundstücke
Dazu gehören Häuser, Wohnungen, Ferienobjekte oder Anteile an gemeinschaftlich genutztem Eigentum. Die Bewertung erfolgt in der Regel nach aktuellem Marktwert. - Finanzielle Mittel
Alles, was sich in Form von Geld anlegen oder verwenden lässt: Giro- und Sparkonten, Fest- und Tagesgeld, ebenso wie digitale Währungen oder Online-Vermögen. - Anlagen und Beteiligungen
Kapital in Form von Wertpapieren, Fonds, Unternehmensanteilen oder Beteiligungen an Investmentmodellen fällt ebenfalls darunter. - Offene Ansprüche
Forderungen aus Darlehen oder ausstehenden Zahlungen Dritter zählen als vererbbares Vermögen, sofern sie dokumentiert und bezifferbar sind. - Mobilität und Ausstattung
Autos, Motorräder, Boote oder auch hochwertige Haushaltsgeräte und technische Ausstattungen sind Bestandteil des beweglichen Besitzes. - Besondere Gegenstände
Dinge mit ideellem oder materiellem Wert wie Schmuck, Antiquitäten, Sammlerstücke oder Kunstwerke, die zur Erbmasse gezählt werden.
Rolle im Erbprozess
Eine genaue Aufstellung aller Vermögenswerte schafft die Grundlage für rechtliche und steuerliche Entscheidungen im Erbfall. Sie ist unerlässlich für die Erbschaftssteuer, die Pflichtteilsberechnung sowie zur fairen Aufteilung unter den Erbberechtigten. Auch bei der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Erbes spielt der dokumentierte Aktivnachlass eine zentrale Rolle.
Wer ist zuständig?
Die Verantwortung für die Erfassung liegt in der Regel bei den Erben. Oft ziehen sie dabei Fachleute wie Notare, Juristen oder Steuerberater hinzu, um eine lückenlose und rechtssichere Bewertung sicherzustellen.