In Deutschland regelt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Vermögensverhältnisse von Ehepartnern, wenn kein besonderer Ehevertrag abgeschlossen wurde. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Anfangsvermögen, das alle Vermögenswerte umfasst, die ein Partner am Tag der Eheschließung besitzt.
Zum Anfangsvermögen zählen Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere sowie andere Vermögensgegenstände. Auch bestehende Verbindlichkeiten werden berücksichtigt. Sollte die Verschuldung höher als das Vermögen sein, ergibt sich ein negativer Wert. Der Stichtag für diese Bestandsaufnahme ist in der Regel der Tag der standesamtlichen Trauung.
Kommt es später zur Scheidung oder endet die Ehe durch den Tod eines Partners, wird der sogenannte Zugewinn ermittelt. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Vermögensstand zu Beginn der Ehe und dem Vermögensstand am Ende. Maßgeblich ist ausschließlich der Vermögenszuwachs während der gemeinsamen Zeit. Um eine gerechte Verteilung zu erreichen, wird der Zugewinn der beiden Partner verglichen und ausgeglichen: Der Ehegatte mit dem höheren Vermögenszuwachs muss dem anderen die Hälfte des Überschusses auszahlen.
Probleme treten häufig auf, wenn keine genauen Aufzeichnungen über das Vermögen zu Beginn der Ehe existieren. Ohne entsprechende Nachweise wird das Anfangsvermögen vom Gericht im Zweifel mit null angesetzt, was dazu führen kann, dass der tatsächliche Vermögenszuwachs höher erscheint, als er tatsächlich ist. Um solche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits vor oder spätestens bei der Eheschließung eine umfassende Dokumentation aller Vermögenswerte und Schulden anzulegen. Dazu gehören Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Wertpapierdepots oder sonstige Eigentumsnachweise.
Ein präziser Nachweis schützt nicht nur bei der späteren Aufteilung des Vermögens, sondern sorgt auch innerhalb der Ehe für Klarheit über die finanziellen Ausgangsbedingungen beider Partner. Gerade bei längeren Ehen, in denen Vermögen durch Arbeit, Erbschaften oder Schenkungen erheblich wachsen kann, ist eine sorgfältige Dokumentation besonders wichtig.
Das Anfangsvermögen ist also der Ausgangspunkt, um im Fall einer Scheidung oder eines Erbfalls eine faire Verteilung des Vermögens sicherzustellen. Es schafft Transparenz, schützt vor Streitigkeiten und trägt dazu bei, dass der im Rahmen der Zugewinngemeinschaft erwirtschaftete Wert gerecht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.