In Deutschland gilt für verheiratete Paare ohne besonderen Vertrag automatisch die Zugewinngemeinschaft (Güterstand). Diese gesetzliche Regelung legt fest, wie mit dem Vermögen der Ehepartner umgegangen wird.
Beide Seiten behalten ihr jeweiliges Eigentum. Was vor der Heirat vorhanden war, bleibt unberührt. Auch während der Ehezeit erworbene Werte gehören grundsätzlich demjenigen, der sie erwirtschaftet hat. Es findet also keine automatische Vermischung des Besitzes statt.
Kommt es zur Auflösung der Ehe, sei es durch Scheidung oder Tod, wird geprüft, wer in der gemeinsamen Lebensphase einen höheren finanziellen Zuwachs erzielt hat. Dieser sogenannte Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass wirtschaftliche Unterschiede, die sich während der Beziehung entwickelt haben, gerecht ausgeglichen werden. So profitiert auch der Partner, der sich zum Beispiel überwiegend um Haushalt oder Kinder gekümmert hat, von dem Vermögensaufbau des anderen.
Wer eine andere Form der Vermögensregelung bevorzugt, kann durch einen notariellen Ehevertrag davon abweichen. Zwei Alternativen stehen zur Wahl: Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Hab und Gut beider Partner zusammengelegt. Bei der Gütertrennung bleibt alles vollständig getrennt – ohne jeglichen Anspruch auf Beteiligung im Trennungsfall.
Die gesetzliche Form schützt besonders dann, wenn keine explizite vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Sie bietet Struktur, ermöglicht individuelle finanzielle Verantwortung und gewährleistet am Ende der Ehe einen fairen Ausgleich.