Die stille Beteiligung ist eine Form der Kapitalbereitstellung für Betriebe, bei der eine externe Person finanziell eingebunden wird, ohne aktiv am Unternehmensgeschehen teilzunehmen. Diese Kapitalgeberin oder dieser Kapitalgeber, auch als stiller Teilhaber bezeichnet, bringt Geld ein, bleibt jedoch im Hintergrund.
Im Gegensatz zu offen auftretenden Gesellschaftern hat diese Person keine Mitwirkungsrechte in der Geschäftsführung und tritt auch nach außen hin nicht in Erscheinung. Die Beteiligung ist somit rein wirtschaftlicher Natur.
Ein wesentliches Merkmal ist die begrenzte Haftung. Das Risiko beschränkt sich auf die eingebrachte Summe – private Rücklagen bleiben unberührt, selbst bei finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens.
Für Firmen bietet dieses Modell den Vorteil, zusätzliche Mittel zu erhalten, ohne die Kontrolle oder Leitung mit weiteren Personen teilen zu müssen. Es ist somit eine Möglichkeit, die Liquidität zu stärken, ohne Entscheidungsbefugnisse abzugeben.
Die genauen Konditionen, wie die Höhe der Einlage, Gewinnanteile oder mögliche Verlustbeteiligungen, werden vertraglich vereinbart. Dadurch entsteht eine klare Grundlage für beide Seiten. Die Vereinbarung legt außerdem fest, ob eine Rückzahlungspflicht besteht und wie Erträge verteilt werden.
Der stille Teilhaber profitiert im Erfolgsfall durch eine Beteiligung am Gewinn – ohne im operativen Geschäft involviert zu sein. Dies macht die stille Beteiligung besonders interessant für Personen, die sich finanziell engagieren möchten, aber keine aktive Rolle im Unternehmen übernehmen wollen.