Was ist ein Gesellschafter? 
Ein Gesellschafter ist eine Person oder Institution, die sich an einem Unternehmen beteiligt und damit bestimmte unternehmerische Rechte sowie Verpflichtungen übernimmt. Der Einstieg kann durch Mitwirkung bei der Gründung oder durch späteren Erwerb von Anteilen erfolgen. Diese Beteiligung wird in einem Gesellschaftsvertrag oder durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. 

Gesellschafter finden sich in zahlreichen Unternehmensformen, darunter Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaft (AG) sowie in der GmbH & Co. KG. Auch Genossenschaftsmitglieder fallen unter diesen Begriff. 

Die Beteiligung erfolgt in der Regel durch Kapitalzufuhr, wofür Gesellschafter Anteile am Unternehmen erhalten. Im Gegenzug erwerben sie das Recht auf eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg. Abhängig von der Rechtsform unterscheidet sich das Haftungsrisiko. Während bei Kapitalgesellschaften ausschließlich das Gesellschaftsvermögen haftet, tragen Gesellschafter einer Personengesellschaft häufig auch das Risiko mit ihrem Privatvermögen. In der KG unterscheidet man zwischen Komplementären mit voller Haftung und Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage begrenzt ist. Bei der GmbH & Co. KG fungiert eine GmbH als persönlich haftender Gesellschafter. 

Unterschiedliche Beteiligungsformen 
Gesellschafter übernehmen je nach Vereinbarung verschiedene Funktionen im Unternehmen. Aktive Gesellschafter wirken direkt am Geschäftsbetrieb mit, nehmen an Beschlüssen teil, üben Kontrollrechte aus und sind häufig auch für die Vertretung des Unternehmens verantwortlich. Dabei dürfen sie konkurrierende Tätigkeiten nicht ausüben. 

Stille Gesellschafter hingegen beteiligen sich finanziell, bleiben aber im Hintergrund. Ihr Name taucht im Außenverhältnis nicht auf, und sie haben kein Mitspracherecht im operativen Geschäft. Sie erhalten jedoch eine Gewinnbeteiligung und tragen nur das Risiko ihrer Einlage. Atypisch stille Gesellschafter sind stärker involviert, da sie zusätzlich Mitbestimmungsrechte haben und unter Umständen auch mit ihrem weiteren Vermögen haften. 

Der geschäftsführende Gesellschafter verbindet Kapitalbeteiligung mit operativer Führungstätigkeit. Diese Doppelfunktion ist besonders bei mittelständischen Unternehmen, vor allem in der GmbH, verbreitet. Für die Geschäftsführung erhält diese Person ein Gehalt zusätzlich zum Anteil am Unternehmensgewinn. 

Auch juristische Personen, wie andere Unternehmen oder Kommunen, können Gesellschafter sein. In bestimmten Konstruktionen, wie der GmbH & Co. KG, übernimmt eine Kapitalgesellschaft die Rolle des voll haftenden Gesellschafters. 

Rechte, Pflichten und Auflösung
Die Grundlagen der Gesellschafterrechte ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Dieser regelt Einlagen, Stimmrechte, Informationsrechte und die Verpflichtung zur Förderung der Unternehmensziele. Gesellschafterversammlungen dienen der Kontrolle des Geschäftsverlaufs und der Beschlussfassung über zentrale Themen wie den Jahresabschluss oder die Gewinnverwendung. 

Im Fall der Auflösung einer Gesellschaft erfolgt zunächst die Abwicklung offener Geschäfte. Danach wird das verbleibende Vermögen entsprechend den Beteiligungsverhältnissen aufgeteilt. Bei Personengesellschaften kann der Austritt einzelner Gesellschafter unter Umständen das Ende der Gesellschaft bedeuten, wenn keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. 

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