Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip)
Das Prinzip der Unternehmensfortführung, auch Going-Concern-Prinzip genannt, ist ein wesentlicher Grundsatz der Rechnungslegung und bildet die Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen. Es geht davon aus, dass ein Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit in der Zukunft fortsetzen kann und keine Absicht oder Notwendigkeit besteht, den Betrieb einzustellen. Diese Annahme beeinflusst maßgeblich die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, da sie auf einer langfristigen Geschäftsperspektive beruht. Nur wenn erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit bestehen, müssen die Bilanzwerte an Liquidationsverhältnisse angepasst werden. 

Bedeutung für die Bilanzierung
Das Prinzip hat eine zentrale Funktion bei der Bewertung der Unternehmenssubstanz. Solange die Fortführung als gesichert gilt, werden Vermögensgegenstände zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Dadurch wird der tatsächliche Werteverzehr über die Zeit erfasst, was eine realistische Darstellung der Vermögenslage ermöglicht. Gerät das Unternehmen jedoch in eine Situation, in der eine Weiterführung unwahrscheinlich erscheint, erfolgt eine Neubewertung zu den voraussichtlichen Veräußerungswerten. Diese liegen meist deutlich unter den bisherigen Buchwerten und führen regelmäßig zu einer Minderung des Eigenkapitals. 

Voraussetzungen und Prüfungsverfahren
Die Fortführungsannahme gilt grundsätzlich, sofern keine gegenteiligen Hinweise bestehen. Potenzielle Risiken können beispielsweise in einer anhaltend schlechten Ertragslage, drohender Zahlungsunfähigkeit, rechtlichen Verfahren oder einem gravierenden Rückgang der Eigenkapitalbasis liegen. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, fortlaufend zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Fortführung gegeben sind. Dabei werden sowohl interne als auch externe Faktoren berücksichtigt – etwa die Liquiditätsplanung, bestehende Finanzierungszusagen, Markt- und Branchenentwicklungen oder Restrukturierungsmaßnahmen. Diese Analyse soll sicherstellen, dass der Jahresabschluss auf einer fundierten Beurteilung basiert. 

Verantwortung von Management und Wirtschaftsprüfer
Die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit liegt in erster Linie bei der Geschäftsführung. Sie muss mögliche Unsicherheiten erkennen, dokumentieren und Strategien zur Sicherung der Unternehmensexistenz entwickeln. Dazu zählen unter anderem Kostensenkungsprogramme, Kapitalerhöhungen oder neue Finanzierungsvereinbarungen. Der Wirtschaftsprüfer ist verpflichtet, die Einschätzungen der Geschäftsleitung kritisch zu hinterfragen. Stellt er wesentliche Zweifel fest, muss er darauf in seinem Prüfungsurteil oder im Anhang des Prüfungsberichts hinweisen, um eine transparente Informationslage für die Adressaten des Jahresabschlusses zu gewährleisten. 

Offenlegung bei Gefährdung der Fortführung
Zeigen sich gravierende Unsicherheiten hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit, sind diese im Anhang zum Jahresabschluss offenzulegen. Typische Indikatoren sind beispielsweise negative Betriebsergebnisse über längere Zeiträume, Liquiditätsprobleme, Verlust wichtiger Kunden oder eine stark eingeschränkte Kreditwürdigkeit. Die Offenlegung soll Investoren, Gläubiger und andere Interessengruppen in die Lage versetzen, die tatsächliche wirtschaftliche Lage realistisch einzuschätzen und fundierte Entscheidungen zu treffen. 

Abgrenzung zur Liquidationsbewertung
Wenn feststeht, dass die Fortführung des Unternehmens nicht mehr möglich ist, wird die Bewertung sämtlicher Bilanzposten auf Liquidationsbasis vorgenommen. In diesem Fall zählen die erzielbaren Verkaufserlöse, was regelmäßig zu erheblichen Wertminderungen führt. Dies markiert den Übergang von einer Fortführungs- zu einer Abwicklungsperspektive und verdeutlicht den Ernst der wirtschaftlichen Lage. 

Das Going-Concern-Prinzip trägt somit entscheidend dazu bei, die Kontinuität und Stabilität der Bilanzierung zu sichern. Es sorgt dafür, dass die finanzielle Lage eines Unternehmens realistisch, nachvollziehbar und zukunftsorientiert dargestellt wird – und fungiert zugleich als Kontrollmechanismus, um Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. 

 

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