Eine Ehescheidung in Deutschland unterliegt festen gesetzlichen Regeln und basiert auf dem Zerrüttungsprinzip. Maßgeblich ist dabei die Annahme, dass die Ehe endgültig gescheitert ist, wenn das eheliche Zusammenleben dauerhaft beendet wurde und eine Versöhnung nicht mehr realistisch erscheint. Als Nachweis für diesen Zustand dient in der Regel eine mindestens einjährige Trennung der Ehepartner. Während dieses Zeitraums müssen beide deutlich machen, dass weder eine gemeinsame Lebensführung noch eine emotionale Partnerschaft fortbesteht. Ist die Trennung bereits seit drei Jahren vollzogen, kann die Ehe auch ohne Zustimmung eines Partners aufgelöst werden. Nur in besonderen Ausnahmesituationen, etwa bei massiver Gewalt oder gravierenden persönlichen Belastungen, erlaubt das Gesetz eine Scheidung ohne Einhaltung dieser Frist.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Trennungsjahr sind im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist es nicht zwingend notwendig, dass die Ehepartner während dieser Zeit in getrennten Wohnungen leben. Auch innerhalb derselben Wohnung kann eine Trennung anerkannt werden, sofern eine klare räumliche, wirtschaftliche und persönliche Abgrenzung besteht. Erst wenn die erforderliche Trennungsdauer abgelaufen ist, kann das eigentliche Scheidungsverfahren beginnen. Der Antrag wird beim zuständigen Familiengericht gestellt und muss zwingend von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin eingereicht werden. Diese anwaltliche Vertretung ist für den Antragsteller vorgeschrieben. Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen, was insbesondere bei einvernehmlichen Verfahren die Kosten spürbar senkt.
Nach Einreichung des Antrags nimmt das Gericht die Bearbeitung auf und fordert beide Ehegatten auf, Auskunft über ihre Renten- und Versorgungsansprüche zu erteilen. Diese Angaben sind erforderlich, um den Versorgungsausgleich durchzuführen, bei dem die während der Ehe erworbenen Anwartschaften grundsätzlich gleichmäßig aufgeteilt werden. Zusätzlich zur eigentlichen Scheidung können weitere rechtliche Aspekte relevant sein. Dazu zählen Fragen des Unterhalts während der Trennungsphase und nach der Ehe, Regelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit gemeinsamen Kindern sowie der Zugewinnausgleich, bei dem geprüft wird, wie das während der Ehe aufgebaute Vermögen verteilt wird. Werden diese Punkte im Vorfeld einvernehmlich geregelt, etwa durch notarielle Vereinbarungen, kann das Verfahren deutlich beschleunigt und emotional entlastet werden. Einvernehmliche Scheidungen sind häufig innerhalb von sechs bis acht Monaten abgeschlossen und verursachen in der Regel weniger Konflikte.
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen. Maßgeblich für deren Höhe ist der sogenannte Verfahrenswert. Dieser orientiert sich vor allem am gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen der Ehepartner und kann durch Vermögenswerte zusätzlich beeinflusst werden. Je höher der Verfahrenswert angesetzt wird, desto höher fallen auch die Gebühren aus. Für Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln besteht jedoch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Immer häufiger wird zudem die sogenannte Online-Scheidung in Anspruch genommen. Dabei erfolgt der Kontakt zum Anwalt überwiegend digital, und erforderliche Dokumente werden elektronisch übermittelt. Dies vereinfacht die Organisation und spart Zeit, insbesondere in der Vorbereitungsphase. Trotz der digitalen Abwicklung bleibt ein persönlicher Termin vor dem Familiengericht in den meisten Fällen erforderlich, da die Scheidung erst durch einen richterlichen Beschluss rechtskräftig wird.