Nach dem Tod einer Person stellt sich für mögliche Erben die Frage, wie mit dem Nachlass umzugehen ist. Die Annahme einer Erbschaft erfolgt entweder durch ausdrückliches Handeln oder automatisch durch Zeitablauf.

Wird eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht oder einem zuständigen Amt abgegeben, handelt es sich um eine bewusste Entscheidung. Diese sogenannte aktive Annahme geschieht durch eine klare Willenserklärung, mit der man das Erbe akzeptiert.

Alternativ kann auch durch Untätigkeit eine Übernahme erfolgen. Wenn innerhalb der sechswöchigen Ausschlagungsfrist keine Ablehnung erklärt wird, gilt der Nachlass nach deutschem Recht als übernommen. Diese Variante nennt man passive Annahme.

Einmal akzeptiert, geht das gesamte Vermögen, aber auch sämtliche Schulden des Erblassers auf die empfangende Person über. Daher ist es wichtig, sich über den Zustand des Erbes zu informieren, bevor eine Entscheidung fällt. Bei Zweifeln oder finanziellen Risiken kann die Erbausschlagung ein sinnvoller Schritt sein.

Die Frist beginnt in dem Moment, in dem der Betroffene vom Erbfall und seiner Berechtigung erfährt. Bei Aufenthalt im Ausland verlängert sich dieser Zeitraum. Um rechtliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung aller Unterlagen und im Zweifelsfall die Hinzuziehung fachkundiger Unterstützung.

Die Entscheidung sollte mit Sorgfalt getroffen werden, da sie rechtlich bindend ist und spätere Korrekturen nur eingeschränkt möglich sind.

 

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