Was passiert nach einem Todesfall?
Wenn eine Person verstirbt, stellt sich die Frage, wer ihr Erbe wird. Hat sie ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen, regelt dies die Erbfolge. Fehlt eine solche Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Muss man eine Erbschaft annehmen?
Nein, niemand ist verpflichtet, ein Erbe anzunehmen. Ein Erbe kann den Nachlass aktiv annehmen oder innerhalb einer bestimmten Frist ausschlagen. Wer das Erbe nutzt oder Forderungen stellt, akzeptiert es automatisch. Verstreicht die Ausschlagungsfrist, gilt das Erbe ebenfalls als angenommen.
Wie läuft die Ausschlagung ab?
Frist:
Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft erfolgen. War der Erbe oder Erblasser im Ausland, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
Form:
Die Erklärung muss persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar abgegeben werden. Eine einfache schriftliche Erklärung reicht nicht aus.
Besonderheit bei Minderjährigen:
Für minderjährige oder geschäftsunfähige Erben müssen gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern oder Vormund) die Ausschlagung erklären. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen beide Elternteile zustimmen. In manchen Fällen ist eine Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich.
Welche Folgen hat eine Ausschlagung?
Wer eine Erbschaft ausschlägt, gilt rechtlich als hätte er nie geerbt. Das Erbe geht dann auf den nächstberechtigten Erben über. Gibt es keine weiteren Erben, fällt das Vermögen an das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt lebte.
Kann eine Entscheidung rückgängig gemacht werden?
Ja, eine Anfechtung ist möglich, wenn sich der Erbe über den Nachlass geirrt hat – etwa wenn plötzlich Schulden auftauchen oder unerwartete Werte entdeckt werden. Die Anfechtungsfrist beträgt 6 Wochen. Die Anfechtung muss beim Nachlassgericht oder über einen Notar erklärt werden. In solchen Fällen ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert.
Welche Kosten entstehen bei der Ausschlagung?
Grundgebühr:
Mindestens 30 € für die Beurkundung – auch wenn kein Vermögen vorhanden ist.
Höhere Kosten:
Falls ein positiver Nachlass vorhanden ist, richtet sich die Gebühr nach dem Wert des Erbes.
Wer zahlt?
Die Antragsteller tragen die Kosten selbst. Gibt es mehrere Erben, teilen sie sich die Gebühren, wenn sie gleichzeitig die Ausschlagung erklären.