Bei einer Kapitalerhöhung gibt ein Unternehmen neue Aktien aus, um frisches Kapital zu erhalten. Bestehende Aktionär:innen erhalten in diesem Fall ein sogenanntes Bezugsrecht, das ihnen bestimmte Vorzüge einräumt.

Bedeutung des Bezugsrechts
Das Bezugsrecht ermöglicht es Anteilseigner:innen, einen bestimmten Teil der neu ausgegebenen Aktien zu erwerben – und zwar im Verhältnis zu ihrer bisherigen Beteiligung. Dadurch bleibt ihr prozentualer Unternehmensanteil erhalten, auch wenn zusätzliche Aktien in Umlauf kommen. Ohne diese Möglichkeit würde sich der Anteil an der Gesellschaft verringern, was auch mit einem geringeren Stimmrecht und weniger Einfluss verbunden wäre. Dieses Schutzinstrument ist ein zentraler Bestandteil des Aktienrechts.

Praktische Umsetzung
Bei der Festlegung, wie viele neue Anteile gezeichnet werden dürfen, spielt das Bezugsverhältnis eine Rolle. Ein Beispiel: Wer 100 Aktien besitzt, kann möglicherweise 10 neue erwerben, abhängig von der Höhe der Kapitalmaßnahme. Das Unternehmen informiert die Anteilseigner:innen rechtzeitig darüber und legt auch einen festen Bezugspreis fest.

Das Bezugsrecht ist nicht nur ein Anspruch auf neue Anteile, sondern auch ein wirtschaftlicher Vermögenswert. Es kann – ähnlich wie Aktien – an der Börse gehandelt werden. Wer keine neuen Aktien erwerben möchte, hat somit die Möglichkeit, seine Rechte zu verkaufen und einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Wichtige Aspekte für Anleger:innen 

  • Das Bezugsrecht ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Wird es in dieser Frist weder ausgeübt noch veräußert, verfällt es.
  • Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn kein Interesse am Erwerb der neuen Aktien besteht.
  • Wer hingegen die Beteiligung halten möchte, kann durch die Ausübung des Rechts eine Verwässerung der eigenen Anteile verhindern.

 

Diese Regelung sorgt für Fairness unter den Anteilseignern und stärkt das Vertrauen in kapitalmarktorientierte Unternehmen. Wer Aktien besitzt, sollte daher bei Ankündigung einer Kapitalmaßnahme stets prüfen, wie mit dem Bezugsrecht strategisch umgegangen werden kann. 

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