Berliner Testament: Steuerfalle für Erben? 

Das Berliner Testament ist eine beliebte Möglichkeit für Ehepaare, ihr Erbe zu regeln. Sie setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben die Kinder. 

Um sicherzustellen, dass der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert bleibt, gibt es oft eine Jastrowsche Klausel. Diese besagt: 

Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern, erhalten später auch nur den Pflichtteil. 

Kinder, die darauf verzichten, bekommen ein betagtes Vermächtnis, das erst mit dem Tod des zweiten Elternteils fällig wird. 

Doch genau diese Regelung kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen. 

  

Steuerliche Problematik betagter Vermächtnisse 

Ein betagtes Vermächtnis entsteht bereits mit dem Tod des ersten Elternteils, wird aber erst ausgezahlt, wenn der zweite Elternteil stirbt. Das hat steuerliche Konsequenzen: 

  • Der überlebende Ehepartner kann das Vermächtnis nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend machen, weil es noch nicht fällig ist. 
  • Die Kinder müssen es später als Erwerb aus dem Nachlass des zweiten Elternteils versteuern. 

In der Praxis kann das dazu führen, dass eine Erbschaft doppelt besteuert wird – oder zumindest so aussieht. 

  

Beispiel: Erbschaftsteuer und betagtes Vermächtnis 

Ein Ehepaar errichtet ein Berliner Testament. Es gibt vier Kinder, zwei werden enterbt. 

Tod des Vaters:

Der gesamte Nachlass geht an die Mutter. 

Die enterbten Kinder fordern ihren Pflichtteil. 

Die anderen Kinder verzichten und erhalten stattdessen ein betagtes Vermächtnis. 

Tod der Mutter: 

Die verbliebenen Kinder erhalten ihr Vermächtnis. 

Das Finanzamt fordert darauf Erbschaftsteuer, obwohl das Vermächtnis ursprünglich aus dem Nachlass des Vaters stammt. 

Die Erben fühlen sich doppelt belastet. 

 

Gerichtsurteil: Ist das doppelte Besteuerung? 

Die Erben klagten – ohne Erfolg. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass keine doppelte Besteuerung vorliegt. 

  • Beim Tod des Vaters wurde der Nachlass komplett auf die Mutter übertragen – ohne Steuerabzug für das betagte Vermächtnis. 
  • Beim Tod der Mutter wurde das Vermächtnis versteuert, aber die Erben konnten es als Nachlassverbindlichkeit geltend machen. 
  • Es handelt sich um zwei getrennte Erbfälle, nicht um eine doppelte Steuer. 

 

Was bedeutet das für Erben? 

Die Jastrowsche Klausel kann dazu führen, dass Erbschaftsteuer zweimal fällig wird: 

Beim Tod des ersten Elternteils geht das gesamte Vermögen an den überlebenden Ehepartner. 

Beim Tod des zweiten Elternteils müssen die Kinder das betagte Vermächtnis versteuern. 

Das ist steuerlich ungünstig, aber rechtlich zulässig. Wer ein Berliner Testament plant, sollte sich über die steuerlichen Folgen gut informieren und gegebenenfalls alternative Lösungen in Betracht ziehen. 

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