Was versteht man unter Ertragsteuer?
Die Ertragsteuer bezieht sich auf Einnahmen, die durch wirtschaftliche Tätigkeiten entstehen. Sie wird nicht auf Umsätze erhoben, sondern ausschließlich auf den Gewinn, der nach Abzug von Kosten übrig bleibt.

Welche Abgaben gehören dazu?
Mehrere Steuerarten fallen in diesen Bereich: 

  • Einkommensteuer:
    Betrifft Selbständige und Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Bei freien Berufen erfolgt die Zahlung auf Basis geschätzter Werte, festgesetzt durch Bescheide.
  • Lohnsteuer:
    Für Beschäftigte wird diese vom Gehalt einbehalten und direkt an das Finanzamt weitergeleitet.
  • Kirchensteuer:
    Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften leisten einen Aufschlag auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer, meist in Höhe von 9 %.
  • Körperschaftsteuer:
    Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften zahlen auf ihr steuerpflichtiges Ergebnis 15 %. Einen Freibetrag gibt es hier nicht.
  • Gewerbesteuer:
    Diese fällt für gewerbliche Unternehmen an, nicht jedoch für sogenannte freie Berufe. Der kommunale Hebesatz bestimmt die konkrete Belastung. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften bleibt ein Teil des Gewinns steuerfrei (Stand 2025: 24.500 €).
  • Kapitalertragsteuer:
    Sie betrifft Einkünfte aus Kapitalanlagen. Banken führen den entsprechenden Betrag automatisch ab. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (für Paare 2.000 €) kann durch einen Freistellungsauftrag berücksichtigt werden.

 

Wie erfolgt die Berechnung?
Grundlage ist das steuerpflichtige Einkommen, nicht der Umsatz. Bei natürlichen Personen gibt es einen Grundfreibetrag, unter dem keine Abgaben anfallen. Darüber hinaus steigen die Steuersätze je nach Höhe der Einkünfte stufenweise an.

Wann muss gezahlt werden?
Die Form der Erhebung richtet sich nach der Art der Steuer: 

  • Bei Arbeitsverhältnissen übernimmt der Arbeitgeber die Weiterleitung 
  • Kapitalerträge werden durch Kreditinstitute direkt versteuert 
  • Unternehmer leisten Vorauszahlungen und rechnen jährlich ab 

 

Wie lässt sich steuerlich optimieren?
Mehrere Möglichkeiten bieten sich an, um Abgaben zu senken: 

  • Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn die Gesamteinnahmen niedrig sind
  • Günstigerprüfung bei niedriger persönlicher Belastung
  • Verteilung von Freistellungsaufträgen auf verschiedene Geldinstitute
  • Überlegung zur Gründung einer GmbH bei hohen Gewinnen
  • Nutzung steuerlich geförderter Anlageformen

 

Fazit
Wer Einkünfte erzielt, kommt mit der Ertragsteuer in Kontakt. Unterschiedliche Formen betreffen abhängig von Tätigkeit und Gesellschaftsform verschiedene Gruppen. Durch gute Planung lassen sich finanzielle Vorteile nutzen – eine professionelle Beratung kann hier viel bewirken. 

 

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 0203 / 70901 652

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!