Das Familienrecht stellt ein zentrales Teilgebiet des Zivilrechts dar und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Angehörigen, Ehe- und Lebenspartnern sowie Eltern und Kindern. Es sorgt für klare rechtliche Strukturen im familiären Zusammenleben und legt fest, welche Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten innerhalb dieser Gemeinschaften bestehen. Darüber hinaus bietet es Orientierung bei Konflikten, etwa bei Trennungen oder Scheidungen, und trägt dazu bei, das Gleichgewicht zwischen individuellen Interessen und dem Schutz familiärer Bindungen zu wahren.
Ein wesentlicher Bereich betrifft die Ehe und eingetragene Partnerschaft. Hier werden die rechtlichen Voraussetzungen einer Eheschließung, die Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens sowie die Folgen bei einer Trennung festgelegt. Dazu zählen Regelungen über den Güterstand, vertragliche Absprachen zwischen den Partnern und den Versorgungsausgleich. Auch die Scheidungsverfahren sowie Fragen zur Vermögensaufteilung, zum Unterhalt und zur elterlichen Sorge sind Bestandteil dieser Regelungen. Seit der gesetzlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare gelten nahezu identische Bestimmungen für Ehe und Lebenspartnerschaft.
Ein weiterer Kernbereich ist das Abstammungs- und Kindschaftsrecht, das festlegt, wer rechtlich als Elternteil eines Kindes gilt und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Es umfasst unter anderem die Anerkennung und Anfechtung der Vaterschaft sowie die Rechte und Pflichten, die aus dem Eltern-Kind-Verhältnis entstehen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Sorgerecht, das die Verantwortung für Pflege, Erziehung, Förderung und gesetzliche Vertretung des Kindes beinhaltet. Im Mittelpunkt steht stets das Kindeswohl, das als oberstes Prinzip für alle familienrechtlichen Entscheidungen dient.
Einen wichtigen Stellenwert hat auch das Unterhaltsrecht, das finanzielle Verpflichtungen innerhalb der Familie regelt. Es verpflichtet Eltern, für ihre Kinder aufzukommen, und legt fest, in welchen Fällen Ehegatten oder geschiedene Partner unterhaltspflichtig sind. Ziel dieser Bestimmungen ist es, die wirtschaftliche Absicherung aller Familienangehörigen zu gewährleisten und Benachteiligungen nach Trennungen oder Scheidungen zu vermeiden.
Die Adoption stellt eine weitere zentrale Regelung dar. Sie ermöglicht es, einem Kind die rechtliche Stellung eines eigenen Nachkommen zu verleihen. Damit gehen sowohl Rechte als auch Pflichten einher, insbesondere die elterliche Sorge und Unterhaltspflicht. Vor einer Adoption wird umfassend geprüft, ob sie dem Wohl des Kindes dient – diesem Grundsatz kommt im gesamten Adoptionsverfahren besondere Bedeutung zu.
Darüber hinaus befasst sich das Familienrecht mit Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. Diese Rechtsinstitute greifen, wenn Personen – beispielsweise Minderjährige ohne Eltern oder Erwachsene mit Einschränkungen – ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. In solchen Fällen übernehmen gesetzlich bestellte Vertreter die Verantwortung, um die Interessen und den Schutz der Betroffenen sicherzustellen.
Kodifiziert ist das Familienrecht im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), beginnend mit § 1297. Ergänzend garantiert Artikel 6 des Grundgesetzes den Schutz von Ehe und Familie als staatliche Aufgabe. Insgesamt dient das Familienrecht der Sicherung von Gerechtigkeit, Verlässlichkeit und sozialer Stabilität im privaten Zusammenleben. Es stellt sicher, dass familiäre Beziehungen rechtlich geordnet sind und besonders schutzbedürftige Personen – vor allem Kinder – in jeder Lebenslage Unterstützung und Sicherheit erfahren.