Gesellschaftsformen beschreiben, auf welche Weise wirtschaftliche oder soziale Zusammenschlüsse organisiert sind. Der Begriff findet in verschiedenen Wissenschaftsbereichen Verwendung und erhält dort jeweils eine eigene Bedeutung. Während er im Wirtschaftsrecht die rechtliche Struktur von Unternehmen bezeichnet, dient er in der Soziologie zur Einordnung ganzer Gesellschaftssysteme und ihrer historischen Entwicklung. Trotz der identischen Bezeichnung verfolgen beide Bereiche unterschiedliche Ziele und Betrachtungsweisen.
Im Rahmen des Wirtschaftsrechts regeln Gesellschaftsformen die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen Unternehmen tätig werden können. Sie legen fest, wie Betriebe gegründet und geführt werden, wer Entscheidungsbefugnisse besitzt und in welchem Umfang die Beteiligten für Verbindlichkeiten haften. Ebenso bestimmen sie, welches Kapital erforderlich ist und wie die Verantwortung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen verteilt wird. Grundsätzlich werden diese Rechtsformen in Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften sowie weitere besondere Organisationsformen eingeteilt.
Das Einzelunternehmen gilt als die einfachste Form wirtschaftlicher Tätigkeit. Eine einzelne Person führt den Betrieb in eigener Verantwortung und trifft alle unternehmerischen Entscheidungen selbstständig. Der geringe bürokratische Aufwand und die hohe Flexibilität machen diese Rechtsform besonders attraktiv für Existenzgründer und kleinere Unternehmen. Gleichzeitig birgt sie jedoch ein erhebliches finanzielles Risiko, da der Unternehmer uneingeschränkt haftet und im Ernstfall auch sein privates Vermögen einsetzen muss. Aus diesem Grund eignet sich diese Form vor allem für überschaubare Geschäftstätigkeiten.
Personengesellschaften beruhen auf der Zusammenarbeit mehrerer Personen, die ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt hierbei die grundlegende Variante dar und kann bereits durch eine einfache Vereinbarung entstehen. Kennzeichnend ist die persönliche und unbeschränkte Haftung aller Beteiligten, was ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen erfordert. Für Handelsbetriebe ist die Offene Handelsgesellschaft vorgesehen, die ähnliche Haftungsregeln aufweist, jedoch strengeren gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Eine differenziertere Struktur bietet die Kommanditgesellschaft, bei der zwischen voll haftenden Gesellschaftern und Kapitalgebern mit begrenztem Risiko unterschieden wird. Diese Form erleichtert die Kapitalbeschaffung, ohne allen Beteiligten die gleiche Verantwortung zu übertragen. Eine besondere Ausprägung stellt die GmbH & Co. KG dar, bei der eine Kapitalgesellschaft die Haftung des persönlich verantwortlichen Gesellschafters übernimmt. Für Angehörige freier Berufe existiert zudem die Partnerschaftsgesellschaft, die speziell auf berufliche Dienstleistungen zugeschnitten ist.
Kapitalgesellschaften unterscheiden sich grundlegend von den zuvor genannten Formen, da sie rechtlich selbstständig sind und unabhängig von den handelnden Personen bestehen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, wodurch das private Risiko der Gesellschafter reduziert wird. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist hierbei besonders verbreitet und zeichnet sich durch klare Strukturen und feste Kapitalanforderungen aus. Für Gründer mit geringem Startkapital stellt die Unternehmergesellschaft eine flexible Alternative dar. Die Aktiengesellschaft hingegen richtet sich vor allem an größere Unternehmen, da sie eine komplexe Organisation besitzt und ihr Kapital über den Verkauf von Aktien aufbringt.
Neben diesen klassischen Modellen existieren weitere Organisationsformen wie Genossenschaften, die den wirtschaftlichen Nutzen ihrer Mitglieder fördern, oder Stiftungen, bei denen Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet wird.
In der Soziologie beschreibt der Begriff Gesellschaftsform umfassende gesellschaftliche Systeme. Dazu zählen historische Ordnungen wie die Sklavenhaltergesellschaft, feudale Strukturen oder der Kapitalismus, die sich durch unterschiedliche Machtverhältnisse, Eigentumsformen und Produktionsweisen auszeichnen.
Die Entscheidung für eine bestimmte Rechts- oder Gesellschaftsform sollte stets sorgfältig getroffen werden. Maßgeblich sind dabei Aspekte wie Haftung, finanzieller Bedarf, Anzahl der Beteiligten sowie Umfang und Ziel der geplanten Tätigkeit.