Begriff und Zweck
Unter einer Kapitalerhöhung versteht man jede Maßnahme, mit der das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft – meist einer Aktiengesellschaft oder GmbH – ausgeweitet wird. Dies kann erfolgen, indem neue Anteile emittiert werden oder bereits Beteiligte zusätzliche Einlagen leisten. Das Unternehmen erhält dadurch frisches Geld, um Investitionen anzustoßen, die Zahlungsfähigkeit zu stärken oder eine Expansionsrunde zu finanzieren.
Nutzen
Mehr Eigenkapital verbessert Kennzahlen wie Eigenkapitalquote und Rating, was den Zugang zu Bankkrediten oder Fördermitteln erleichtert. Gleichzeitig lassen sich Investor-innen gewinnen, die neben Geld häufig Branchenwissen, Kontakte und Glaubwürdigkeit einbringen. Gerade junge, stark wachsende Unternehmen werten die Maßnahme als flexible Alternative zum klassischen Bankdarlehen.
Mögliche Stolpersteine
Mit jedem neu ausgegebenen Anteil verwässert sich der Einfluss der Altgesellschafter. Unterschiedliche Zielvorstellungen von Gründerteam, Bestandsaktionär-innen und Neuinvestor-innen können Konflikte hervorrufen. Zusätzlich bindet der formale Prozess Zeit und verursacht Gebühren – insbesondere für Notariat, Beratung und Handelsregistereintragung. Eine sorgfältige Planung ist daher zwingend.
Varianten bei einer AG
- Ordentliche Erhöhung:
Die Gesellschaft gibt frische Aktien („junge Aktien“) aus. Bestehende Anteilseigner besitzen Bezugsrechte und können ihre Quote wahren. - Bedingte Erhöhung:
Neue Papiere werden nur ausgegeben, wenn klar definierte Ereignisse eintreten, etwa Wandelschuldverschreibungen ausgeübt oder Mitarbeiteroptionen eingelöst werden. - Genehmigtes Kapital:
Die Hauptversammlung räumt dem Vorstand für maximal fünf Jahre das Recht ein, das Grundkapital bis zu einer festgelegten Obergrenze flexibel zu erweitern – ideal, wenn der Markt ein günstiges Zeitfenster bietet. - Nominelle Erhöhung:
Rücklagen werden in Grundkapital umgebucht. Es fließt kein Geld zu, doch das Haftkapital wächst.
Jede dieser Möglichkeiten erfordert einen HV-Beschluss mit qualifizierter Mehrheit, eine notarielle Beurkundung sowie die Eintragung ins Handelsregister, bevor sie wirksam wird.
Optionen bei einer GmbH
- Stammkapitalerhöhung:
Neue Bareinlagen oder Sacheinlagen vergrößern das Stammkapital. Nötig sind Dreiviertelmehrheit und Satzungsänderung. - Vorratsbeschluss im Gesellschaftsvertrag:
Die Gesellschafterversammlung kann der Geschäftsführung vorab erlauben, bis zu einem Höchstbetrag neues Kapital aufzunehmen, um bei vielen Gesellschaftern langwierige Abstimmungen zu vermeiden. - Nominelle Aufstockung:
Auch hier lassen sich Rücklagen in Stammkapital umwandeln. Neue Mittel werden nicht eingesammelt und Beteiligungsquoten ändern sich nicht.
Mehrere Methoden dürfen kombiniert werden, sofern jede einzeln beschlossen und protokolliert wird.
Typischer Ablauf
- Konzeptphase:
Kapitalbedarf ermitteln, Strategie abstimmen, Beteiligte überzeugen. - Formelle Einladung zur Haupt- oder Gesellschafterversammlung.
- Beschlussfassung mit der vorgeschriebenen Mehrheit.
- Notarielle Beglaubigung des Beschlusses.
- Anmeldung beim Handelsregister; erst nach Eintragung ist die Maßnahme rechtswirksam.
- Zeichnung und Einzahlung der neuen Anteile.
Zusammenfassung
Eine Kapitalerhöhung ist ein wirkungsvolles Instrument, um finanzielle Spielräume auszuweiten und Wachstumsprojekte zu realisieren. Sie steigert die Stabilität, kostet jedoch Zeit, Geld und unter Umständen Kontrolle. Wer die rechtlichen Vorgaben kennt, die Interessen aller Stakeholder früh einbindet und den Prozess professionell begleitet, legt ein solides Fundament für nachhaltigen Unternehmenserfolg.