Passivnachlass – Was mindert den Wert des Nachlasses?
Beim Passivnachlass geht es darum, welche Verpflichtungen den Wert des Nachlasses senken. Entscheidend ist, dass diese am Todestag bereits bestanden oder zumindest rechtlich angelegt waren.
Was berücksichtigt wird
- Rechtsstreitigkeiten im Erbinteresse
Kosten für juristische Verfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen können geltend gemacht werden, wenn sie der Klärung des Nachlasses dienen. Wird ein Erbschein von einem Pflichtteilsberechtigten ohne triftigen Grund beantragt, dürfen diese Kosten ebenfalls berücksichtigt werden. - Wertfeststellungen
Ausgaben zur Einschätzung des Nachlassumfangs – etwa Gutachten oder Schätzungen – zählen ebenfalls dazu. - Beisetzung und Abschied
Hierzu gehören Auslagen für Begräbnis, Trauerfeier, Kleidung sowie Grabstein. Regelmäßige Pflege des Grabes zählt nicht dazu. - Offene Forderungen
Noch nicht getilgte Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen einschließlich aufgelaufener Zinsen verringern das Nachlassvermögen, sofern sie zum Zeitpunkt des Todes bestanden. Besondere Regelungen gelten, wenn eine Lebensversicherung als Sicherheit dient. - Gemeinschaftliche Schulden
Wurden Verbindlichkeiten gemeinsam eingegangen, erfolgt eine anteilige Berücksichtigung. Im Ehefall gilt meist eine Aufteilung zur Hälfte, es sei denn, der Verstorbene trug die Last alleine. - Grundpfandrechtliche Absicherungen
Nur wenn ein gesicherter Kredit noch besteht und vom Gläubiger beansprucht wird, mindert dieser den Nachlass. - Sicherungsmaßnahmen
Dazu zählen Aufwendungen für die Verwaltung, die Ermittlung von Gläubigern oder die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. - Organisierte Nachlassregelung
Wird durch eine Testamentsvollstreckung ein direkter Vorteil für Pflichtteilsberechtigte erzielt, etwa durch Kostenvermeidung, kann dies berücksichtigt werden. - Leistungen mit lebenslangem Nutzen
Dazu zählen Rechte auf Nutzung (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch), die mit ihrem Kapitalwert angesetzt werden – vorausgesetzt, sie ergeben sich nicht aus dem Testament als Vermächtnis. - Fiskalische Verpflichtungen
Unbeglichene Steuerforderungen und angemessene Beratungskosten im steuerlichen Kontext, die den Verstorbenen betreffen, gelten ebenfalls. - Ausgleichsansprüche
Wird der überlebende Ehepartner nicht bedacht, kann ein Zugewinnausgleich geltend gemacht werden.
Was nicht zählt
- Interne Regelungen unter Erben
- Aufwendungen für Eröffnung oder Auslegung eines Testaments
- Grabpflege über längere Zeit
- Erbschaftsbezogene Steuern oder deren Verwaltung
- Nachträgliche Verwaltungskosten
- Entstandene Ansprüche erst nach dem Tod
- Nicht eindeutig geklärte Forderungen