Passivnachlass – Was mindert den Wert des Nachlasses?
Beim Passivnachlass geht es darum, welche Verpflichtungen den Wert des Nachlasses senken. Entscheidend ist, dass diese am Todestag bereits bestanden oder zumindest rechtlich angelegt waren.

Was berücksichtigt wird 

  1. Rechtsstreitigkeiten im Erbinteresse
    Kosten für juristische Verfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen können geltend gemacht werden, wenn sie der Klärung des Nachlasses dienen. Wird ein Erbschein von einem Pflichtteilsberechtigten ohne triftigen Grund beantragt, dürfen diese Kosten ebenfalls berücksichtigt werden.
  2. Wertfeststellungen
    Ausgaben zur Einschätzung des Nachlassumfangs – etwa Gutachten oder Schätzungen – zählen ebenfalls dazu.
  3. Beisetzung und Abschied
    Hierzu gehören Auslagen für Begräbnis, Trauerfeier, Kleidung sowie Grabstein. Regelmäßige Pflege des Grabes zählt nicht dazu.
  4. Offene Forderungen
    Noch nicht getilgte Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen einschließlich aufgelaufener Zinsen verringern das Nachlassvermögen, sofern sie zum Zeitpunkt des Todes bestanden. Besondere Regelungen gelten, wenn eine Lebensversicherung als Sicherheit dient.
  5. Gemeinschaftliche Schulden
    Wurden Verbindlichkeiten gemeinsam eingegangen, erfolgt eine anteilige Berücksichtigung. Im Ehefall gilt meist eine Aufteilung zur Hälfte, es sei denn, der Verstorbene trug die Last alleine.
  6. Grundpfandrechtliche Absicherungen
    Nur wenn ein gesicherter Kredit noch besteht und vom Gläubiger beansprucht wird, mindert dieser den Nachlass.
  7. Sicherungsmaßnahmen
    Dazu zählen Aufwendungen für die Verwaltung, die Ermittlung von Gläubigern oder die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.
  8. Organisierte Nachlassregelung
    Wird durch eine Testamentsvollstreckung ein direkter Vorteil für Pflichtteilsberechtigte erzielt, etwa durch Kostenvermeidung, kann dies berücksichtigt werden.
  9. Leistungen mit lebenslangem Nutzen
    Dazu zählen Rechte auf Nutzung (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch), die mit ihrem Kapitalwert angesetzt werden – vorausgesetzt, sie ergeben sich nicht aus dem Testament als Vermächtnis.
  10. Fiskalische Verpflichtungen
    Unbeglichene Steuerforderungen und angemessene Beratungskosten im steuerlichen Kontext, die den Verstorbenen betreffen, gelten ebenfalls.
  11. Ausgleichsansprüche
    Wird der überlebende Ehepartner nicht bedacht, kann ein Zugewinnausgleich geltend gemacht werden.

 

Was nicht zählt 

  • Interne Regelungen unter Erben 
  • Aufwendungen für Eröffnung oder Auslegung eines Testaments 
  • Grabpflege über längere Zeit 
  • Erbschaftsbezogene Steuern oder deren Verwaltung 
  • Nachträgliche Verwaltungskosten 
  • Entstandene Ansprüche erst nach dem Tod 
  • Nicht eindeutig geklärte Forderungen 
Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 0203 / 70901 652

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!