Mit einer Patientenverfügung kann man frühzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Gesundheitslagen gewünscht oder abgelehnt werden sollen. Dies ist besonders wichtig, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – etwa durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen.
Solche Vorgaben gelten, wenn sie zur aktuellen Situation passen. Dann sind medizinisches Personal und Pflegekräfte verpflichtet, sich danach zu richten. Auch eine Person mit Vorsorgevollmacht muss dafür sorgen, dass diese Wünsche beachtet werden.
Das Dokument kann jederzeit angepasst oder aufgehoben werden. Eine feste Form ist dafür nicht vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, sich von medizinischem Fachpersonal oder rechtlich geschulten Personen beraten zu lassen, um alle Konsequenzen gut zu überblicken.
Fehlt eine Patientenverfügung oder passt sie nicht zur aktuellen Behandlungssituation, trifft eine vertretungsberechtigte Person – zum Beispiel mit Vorsorgevollmacht oder als gerichtlich bestellte Betreuung – die Entscheidung. Grundlage ist dann der mutmaßliche Wille, also was die betroffene Person in dieser Lage vermutlich selbst entschieden hätte.
In Fällen mit besonders schwerwiegenden Folgen, etwa bei lebensverlängernden Maßnahmen, kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Stimmen die Ansichten zwischen Ärztin oder Arzt und der vertretenden Person nicht überein, entscheidet das Betreuungsgericht, ob die geplante Maßnahme dem vermuteten Wunsch entspricht.
Die rechtliche Basis bildet § 1827 BGB, der genau beschreibt, wie mit einer Patientenverfügung umzugehen ist und wann sie bindend wird.
Hilfestellung bietet die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz. Darin finden sich Textbausteine und Beispiele, die das Verfassen erleichtern. Zusätzlich steht ein Online-Tool Patientenverfügung zur Verfügung. Es wurde gemeinsam mit den Verbraucherzentralen entwickelt und ermöglicht eine individuelle Zusammenstellung passender Inhalte. Hinweise und Erklärungen helfen dabei, informierte Entscheidungen zu treffen. Das fertige Dokument kann anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden.
Ergänzend zur Verfügung empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Damit wird eine Vertrauensperson festgelegt, die im Bedarfsfall rechtlich befugt ist, nicht nur medizinische, sondern auch organisatorische und finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Die Broschüre Betreuungsrecht bietet dazu ausführliche Informationen und praxisnahe Tipps.