In bestimmten Fällen kann eine Person, die eigentlich Anspruch auf einen Teil des Nachlasses hätte, vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden. Dieses Vorgehen nennt man Pflichtteilsentziehung. Es ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich und muss rechtlich korrekt geregelt sein.

Der Pflichtteil steht engen Verwandten wie Kindern, Ehepartnern oder – falls keine Nachkommen vorhanden sind – auch Eltern zu. Selbst wenn diese Personen im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden, erhalten sie normalerweise eine Geldzahlung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Eine vollständige Enterbung dieser Personen ist nur dann wirksam, wenn ein gesetzlicher Entziehungsgrund vorliegt.

Das Gesetz (§ 2333 BGB) nennt nur wenige, aber schwere Gründe. Dazu gehören zum Beispiel körperliche Gewalt gegenüber dem Erblasser, schwere Straftaten gegen ihn oder nahe Angehörige, oder der Versuch, sich das Erbe auf kriminelle Weise zu sichern – etwa durch Bedrohung oder Urkundenfälschung. Auch die absichtliche Verletzung von Unterhaltspflichten kann zur Entziehung führen.

Die Begründung muss klar im Testament oder Erbvertrag stehen. Es genügt nicht, pauschale Vorwürfe zu äußern oder die familiäre Beziehung als belastet zu bezeichnen. Der Grund muss nachvollziehbar und im Zweifel auch beweisbar sein. Wird das nicht beachtet, kann ein Gericht die Entziehung für unwirksam erklären.

Wer sich gegen die Maßnahme wehren möchte, hat die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Im Streitfall wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Pflichtteilsentziehung tatsächlich erfüllt sind. Der Nachweis liegt in der Regel bei den übrigen Erben oder der Nachlassverwaltung.

Diese Form der Enterbung ist also kein einfacher Weg, ungeliebte Angehörige vom Vermögen auszuschließen. Sie dient ausschließlich dem Schutz des Erblassers in besonders schwerwiegenden Fällen. Eine fachkundige Beratung bei der Formulierung entsprechender Verfügungen ist dringend zu empfehlen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Facebook
WhatsApp
X
LinkedIn
Pinterest
Picture of St-B-K Steuern und Recht

St-B-K Steuern und Recht

Ihr Anwalt für sicheres Erbe – zuverlässige Lösungen für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

St-B-K Steuern & Recht

Individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

E-Mail:   info@st-b-k.de

Telefon: 0203 / 70901 652

Formular: Kontaktformular

Hauptniederlassung Krefeld
Weyerhofstraße 71
47803 Krefeld

Zweigstelle Duisburg
Wilhelmshöhe 6
47058 Duisburg

Zweigstelle M
oers
Haagstraße 18
47441 Moers

Zweigstelle Neukirchen-Vluyn
Rayener Str.24
47506 Neukirchen-Vluyn

Bundesweite Beratung, digital und direkt  Jetzt anfragen!