Testamentsvollstrecker – Aufgaben & Verantwortung
Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille eines Verstorbenen umgesetzt wird. Er wird entweder direkt im Testament bestimmt oder vom Nachlassgericht ernannt (§ 2200 BGB). Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Nachlass zu verwalten und gerecht zu verteilen – unabhängig vom Willen der Erben.
Aufgaben & Pflichten
Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Verwaltung des Erbes, ist aber nicht selbst Erbe. Er sichert das Vermögen, zahlt offene Schulden und sorgt für die korrekte Aufteilung des Nachlasses. Dabei hat er umfassende Entscheidungsbefugnisse (§ 2205 BGB).
Das Amt beginnt mit der Annahme durch eine Erklärung beim Nachlassgericht (§ 2202 BGB). Diese Annahme ist endgültig. Reagiert der ernannte Testamentsvollstrecker nicht, kann das Nachlassgericht eine Frist setzen – nach Ablauf gilt das Amt als abgelehnt.
Rechte & Grenzen
Die Befugnisse des Testamentsvollstreckers hängen vom Testament und gesetzlichen Vorgaben ab. Der Erblasser kann festlegen:
- Zeitliche Begrenzung – Verwaltung endet nach einer bestimmten Frist.
- Inhaltliche Einschränkung – Er darf nur über bestimmte Vermögenswerte verfügen.
- Genehmigung durch Dritte – Wichtige Entscheidungen erfordern eine Zustimmung.
Falls nötig, können verschiedene Testamentsvollstrecker für unterschiedliche Aufgaben benannt werden.
Unabhängigkeit & Verantwortung
Der Testamentsvollstrecker handelt eigenständig und ist nicht an Weisungen der Erben gebunden. Er setzt das Testament um und trifft Entscheidungen zum Wohl des Nachlasses.
Seine Aufgaben umfassen unter anderem:
- Verwaltung und Sicherung des Erbes
- Begleichung von Schulden
- Verteilung des Vermögens gemäß Testament
- Auflösung einer Erbengemeinschaft
Fazit
Ein Testamentsvollstrecker sorgt für die korrekte Umsetzung des letzten Willens. Er hat weitreichende Befugnisse, arbeitet unabhängig von den Erben und unterliegt gesetzlichen Regeln.