Unterhalt bildet eine wesentliche Grundlage des deutschen Familienrechts und beschreibt die rechtliche Verpflichtung, einer anderen Person durch finanzielle Mittel oder persönliche Leistungen den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Diese Pflicht entsteht häufig in Situationen, in denen familiäre Bindungen sich verändern, etwa nach einer Trennung oder Scheidung. Ebenso kann sie relevant werden, wenn gesundheitliche Einschränkungen dazu führen, dass eine Person nicht mehr selbst für ihren Lebensbedarf aufkommen kann. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, wirtschaftlich benachteiligte Personen zu schützen und soziale sowie finanzielle Notlagen zu verhindern. Besonders schutzbedürftig sind Kinder, da sie nicht eigenständig Einkommen erzielen können und daher auf die Versorgung durch ihre Eltern angewiesen sind. 

Je nach Lebenssituation unterscheidet das Unterhaltsrecht verschiedene Formen der Unterstützung. Eine zentrale Bedeutung kommt dem Kindesunterhalt zu. Beide Elternteile tragen gemeinsam die Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder. Leben sie getrennt, wird diese Verantwortung in unterschiedlicher Weise wahrgenommen. Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, sorgt für den Alltag, übernimmt Erziehung, Pflege und Versorgung. Diese Form der Leistung wird als Naturalunterhalt bezeichnet. Der andere Elternteil erfüllt seine Verpflichtung durch regelmäßige Geldzahlungen. Die Höhe dieser Zahlungen orientiert sich an dem verfügbaren Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie am Alter des Kindes. Als bundesweit anerkannte Orientierung dient dabei die Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird und Gerichten eine einheitliche Grundlage bietet. 

Neben dem Kindesunterhalt spielt auch der Ehegattenunterhalt eine wichtige Rolle. Dieser kann sowohl während der Trennungszeit als auch nach der Scheidung relevant werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Dauer der Ehe, die Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit sowie mögliche Nachteile, die ein Ehepartner aufgrund gemeinsamer Lebensentscheidungen erlitten, hat. In vielen Fällen wird der Unterhalt zeitlich begrenzt, um dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten die Möglichkeit zu geben, sich schrittweise wieder in das Berufsleben zu integrieren. Ziel ist dabei nicht eine dauerhafte finanzielle Abhängigkeit, sondern ein gerechter Ausgleich für eine Übergangsphase. 

Eine weitere Ausprägung stellt der krankheitsbedingte Unterhalt dar. Dieser greift, wenn eine Person aufgrund schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr arbeitsfähig ist und daher kein ausreichendes Einkommen erzielen kann. Voraussetzung ist, dass die Einschränkung eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts unmöglich macht und keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. In solchen Fällen soll der Unterhalt die grundlegende Existenz absichern. 

Bei der Berechnung der Unterhaltshöhe sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Neben den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle spielt der gesetzlich festgelegte Mindestunterhalt eine wichtige Rolle. Dieser wird regelmäßig angepasst, umsteigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird der sogenannte Selbstbehalt beachtet. Er stellt sicher, dass dem Unterhaltspflichtigen ein Mindestbetrag für den eigenen Lebensunterhalt verbleibt und keine finanzielle Überlastung entsteht. 

Eine faire Unterhaltsregelung setzt Transparenz voraus. Deshalb sind beide Seiten verpflichtet, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Kommt der Zahlungspflichtige seinen Verpflichtungen nicht nach, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfe in Form von Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen werden. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern endet in der Regel dann, wenn sie wirtschaftlich selbstständig sind, häufig nach Abschluss der ersten Berufsausbildung. In besonderen Fällen kann ein Anspruch auch entfallen, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder einer dauerhaft gefestigten neuen Partnerschaft. Unterstützung und Beratung bieten unter anderem Jugendämter, staatliche Informationsstellen sowie spezialisierte Rechtsanwälte und Beratungsangebote. 

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