Im deutschen Steuersystem gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Nachteile durch Verluste steuerlich auszugleichen. Ziel ist es, Steuerpflichtige zu entlasten, indem Verluste mit erzielten Gewinnen verrechnet werden können. Dadurch sinkt das Einkommen, das der Besteuerung unterliegt.
Das Steuerrecht unterscheidet zwei grundlegende Formen der Verrechnung:
Einerseits den Ausgleich innerhalb einer Einkunftsart, andererseits die Verrechnung zwischen unterschiedlichen Einkunftsarten. Verluste aus Vermietung und Verpachtung können beispielsweise mit positiven Einnahmen aus derselben Quelle verrechnet werden. Das nennt man horizontalen Verlustausgleich. Bei der Kombination verschiedener Einkunftsarten – etwa einem Verlust aus Gewerbebetrieb und einem Gewinn aus Kapitalvermögen – handelt es sich um den vertikalen Verlustausgleich.
Steuerliche Verluste können nicht nur im laufenden Jahr berücksichtigt werden. Das Finanzamt erlaubt zudem den Verlustrücktrag, bei dem Verluste auf das vorangegangene Jahr angewendet werden. Dies führt häufig dazu, dass zu viel entrichtete Steuerbeträge erstattet werden. Für den Rücktrag gibt es allerdings Höchstgrenzen. Einzelpersonen dürfen maximal eine Million Euro rücktragen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern erhöht sich diese Summe auf zwei Millionen Euro.
Werden die Verluste nicht vollständig im Vorjahr berücksichtigt, besteht die Möglichkeit, sie in künftige Steuerjahre zu übernehmen. Der sogenannte Verlustvortrag sorgt dafür, dass nicht genutzte Verluste auch in späteren Perioden steuerlich angerechnet werden können. Dabei gilt eine Freigrenze von bis zu einer Million Euro, die ohne Einschränkung angerechnet wird. Übersteigt der Verlust diesen Betrag, ist der Anrechnungsanteil auf derzeit 70 % des übersteigenden Betrags begrenzt. Für die Jahre 2024 bis 2027 wurde diese Quote auf 75 % angehoben, um steuerliche Entlastungen weiter zu verbessern.
Bei Kapitalerträgen gelten gesonderte Regeln. Verluste aus Aktiengeschäften dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien verrechnet werden. Kursverluste aus Wertpapieren wie Fonds oder Anleihen lassen sich hingegen mit allgemeinen Kapitalerträgen kombinieren. Für Termingeschäfte, wie zum Beispiel Optionen oder Futures, gab es zeitweise Beschränkungen, die jedoch inzwischen aufgehoben wurden.
Um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten, werden Verluste in sogenannten Verlusttöpfen gesammelt. Es gibt beispielsweise getrennte Töpfe für Aktienverluste und andere Kapitalanlagen. Diese Verwaltung erfolgt meist automatisch durch Banken oder Finanzdienstleister. Wer mehrere Depots bei unterschiedlichen Instituten hat, kann eine Verlustbescheinigung beantragen, um die Verrechnung bei der Steuererklärung korrekt abzubilden.
Zur Veranschaulichung ein Fallbeispiel:
Erzielt eine Person im Jahr 2024 einen Verlust von 30.000 Euro aus Aktienverkäufen, aber gleichzeitig einen Gewinn von 10.000 Euro aus anderen Kapitalanlagen, ist eine direkte Verrechnung nicht möglich. Der verbleibende Verlust wird daher in künftige Steuerjahre vorgetragen.
Durch diese Regelungen bietet das Steuerrecht flexible Möglichkeiten, finanzielle Verluste steuerlich wirksam auszugleichen und die Belastung nachhaltig zu senken.