Vermögensaufteilung bei einer Scheidung in Deutschland
Im Falle einer Scheidung muss geklärt werden, wie das während der Ehezeit geschaffene Vermögen zwischen den Partnern verteilt wird. Die rechtlichen Grundlagen dafür ergeben sich aus dem Güterstand – also der vermögensrechtlichen Beziehung zwischen den Ehegatten. Liegt kein individueller Ehevertrag vor, gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft.
Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass jeder Ehepartner das behält, was er in die Ehe eingebracht hat. Erwirtschaftete Werte während der Ehezeit – etwa Einkünfte, Ersparnisse oder Vermögenszuwächse – werden am Ende gegenübergestellt. Der Partner mit dem höheren finanziellen Zugewinn muss dem anderen einen Ausgleich zahlen, damit beide am gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg anteilig beteiligt werden.
Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es zwei weitere gesetzlich anerkannte Modelle:
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Seiten von Anfang bis Ende unabhängig voneinander. Im Trennungsfall erfolgt keine gegenseitige Beteiligung am Vermögenszuwachs. Die Gütergemeinschaft hingegen vereint nahezu alle Vermögensbestandteile zu gemeinsamem Eigentum. Im Scheidungsfall wird das Gesamtvermögen in der Regel zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Wird im Rahmen der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleich erforderlich, spricht man vom Zugewinnausgleich. Dabei werden Anfangs- und Endvermögen jedes Ehegatten gegenübergestellt. Diese Berechnung erfordert die Offenlegung aller Vermögenswerte. Eine korrekte und vollständige Auskunft ist gesetzlich vorgeschrieben, um eine objektive Ermittlung zu ermöglichen.
Ein Ehevertrag bietet Paaren die Möglichkeit, von der gesetzlichen Vermögensordnung abzuweichen. Die Vereinbarung kann individuell gestaltet werden – etwa durch Ausschluss des Zugewinnausgleichs oder Festlegung abweichender Aufteilungsregeln. Besonders bei selbstständiger Tätigkeit, Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Wohnsitzen empfiehlt sich eine maßgeschneiderte Lösung. Frühzeitige Regelungen schaffen Klarheit und reduzieren Konfliktpotenzial im Trennungsfall.
Neben der Bewertung von Vermögenszuwächsen spielen auch gemeinsame Anschaffungen und finanzielle Verpflichtungen eine Rolle. Immobilien, Fahrzeuge, Haushaltsgegenstände oder Schulden, die während der Ehe gemeinsam getragen wurden, müssen aufgeteilt oder einer Seite zugeordnet werden. Ist dies nicht einvernehmlich möglich, erfolgt oft eine Veräußerung und anschließende Verteilung des Erlöses.
Zudem sollten rechtliche Fristen nicht außer Acht gelassen werden. Ansprüche auf Ausgleich oder Rückforderung unterliegen bestimmten zeitlichen Vorgaben. Werden diese versäumt, kann das finanzielle Nachteile nach sich ziehen.
Da die Vermögensaufteilung von vielen individuellen Faktoren beeinflusst wird – etwa der Dauer der Ehe, Einkommensverhältnissen oder bestehenden Verträgen – ist fachkundige Unterstützung ratsam. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht kann helfen, rechtssichere Lösungen zu finden und gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.