Wer selbst bestimmt leben will, sollte sich frühzeitig Gedanken machen, was passiert, wenn man eigene Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es, eine Person des Vertrauens mit wichtigen Aufgaben zu betrauen – sei es bei gesundheitlichen Fragen, Behördengängen oder finanziellen Angelegenheiten.
So kann im Ernstfall schnell und ohne gerichtliche Entscheidung gehandelt werden – vorausgesetzt, die Vollmacht wurde korrekt erstellt. 

Verantwortung mit Tücken
Mit einer Vollmacht geht viel Verantwortung einher. Nicht nur für den Vollmachtgeber, sondern auch für den Bevollmächtigten. Deshalb sollte klar sein, in welchen Bereichen die Vertretung erlaubt ist und wie weit sie reicht.
Besonders wichtig ist, ob die Vollmacht nur für interne Zwecke gedacht ist oder auch gegenüber Dritten gilt. Wer das nicht klar regelt, schafft Raum für Unsicherheit oder sogar Missbrauch. 

Was gilt nach dem Todesfall?
Eine häufig gestellte Frage: Bleibt eine Vorsorgevollmacht auch nach dem Tod gültig? Ja – wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann sie weiterwirken. Doch sobald Erben ins Spiel kommen, wird es oft kompliziert.

Ist der Bevollmächtigte nicht selbst Erbe, muss er Handlungen nach dem Tod genau begründen können. Denn Erbberechtigte haben das Recht auf:

  • Transparenz über alle vorgenommenen Maßnahmen
  • Einsicht in Unterlagen wie Kontoauszüge oder Abrechnungen
  • ggf. Rückgabe von Vermögenswerten

 

Dabei kann es auch zu Rückforderungen kommen, wenn das Handeln des Bevollmächtigten nicht nachvollziehbar ist oder keine schriftlichen Belege vorliegen.

Besondere Rollen und Beziehungen
Gerade bei engen Beziehungen – etwa bei Ehepartnern – wird oft stillschweigend angenommen, dass gegenseitiges Vertrauen herrscht. Dennoch können auch hier Konflikte auftreten, vor allem bei größeren Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen.
Gerichte prüfen in solchen Fällen genau, ob das Vorgehen des Bevollmächtigten im Interesse des Verstorbenen lag – oder eigene Vorteile im Spiel waren. 

Typische Streitpunkte
In der Praxis führen besonders ungeklärte Geldbewegungen oder fehlende Dokumentation zu Konflikten. Wurde beispielsweise Geld für Pflegekosten verwendet oder Geschenke gemacht, muss dies nachvollziehbar sein. Ohne Nachweise drohen finanzielle Forderungen durch die Erben.

Sinnvolle Ergänzungen zur Vollmacht
Um Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich, zusätzlich zur Vollmacht eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen. Darin kann geregelt werden:

  • welche Tätigkeiten übernommen werden dürfen
  • ob eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird
  • welche Pflichten gegenüber Dritten bestehen

 

Solche Ergänzungen schützen beide Seiten – und sind auch für spätere Erben rechtlich bindend, sofern sie klar formuliert sind. 

Abschließender Hinweis
Eine Vorsorgevollmacht ist mehr als nur ein Formular. Sie ist ein Vertrauensbeweis – und sollte sorgfältig überlegt, genau formuliert und mit passenden Regelungen ergänzt werden. 

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