In einer schriftlichen Regelung für den Todesfall – wie einem Testament oder Erbvertrag – kann festgelegt werden, dass eine bestimmte Person zunächst einen Gegenstand aus dem Nachlass erhält. Diese Person wird als Vorvermächtnisnehmer:in bezeichnet.
Dabei kann es sich um Dinge wie ein Haus, Bargeld oder Wertpapiere handeln. Die Besonderheit: Der erhaltene Besitz wird nur für eine bestimmte Zeit oder unter bestimmten Bedingungen übergeben. Danach muss er an eine andere Person weitergegeben werden, die ebenfalls im Dokument genannt wird.
Der Übergang dieses Vermögens wird genau geplant. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass der Übergang erst nach einer Frist oder bei einem bestimmten Ereignis erfolgt – etwa wenn jemand ein gewisses Alter erreicht hat oder eine Ausbildung abschließt.
Wer die erste Zuwendung bekommt, muss dafür sorgen, dass alles im gewünschten Zustand bleibt. Der Umgang mit dem Vermögenswert erfordert daher Sorgfalt. Diese Art der Verteilung schafft eine Möglichkeit, verschiedene Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten am Nachlass teilhaben zu lassen, ohne alles gleichzeitig zu übertragen.
Dadurch wird nicht nur Klarheit geschaffen, sondern auch Kontrolle darüber ermöglicht, wie einzelne Teile des Erbes genutzt und weitergereicht werden. Die Rolle ist somit verantwortungsvoll und an bestimmte Pflichten gebunden.