Viele Unternehmen möchten ihre Steuerlast senken. Das tun sie mit erlaubten Mitteln – genannt Steueroptimierung oder Steuergestaltung. Diese Verfahren sind legal und unterscheiden sich klar von Steuerhinterziehung.
Bei Steuervermeidungsstrategien geht es darum, die Steuerbemessungsgrundlage und den Steuersatz so niedrig wie möglich zu halten. Dafür gelten Regeln im nationalen Steuerrecht und im internationalen Steuerrecht.
Steueroptimierung im nationalen Steuerrecht
Im nationalen Steuerrecht sparen Unternehmen Steuern durch clevere Buchführung. Beispiele:
- Geringere Bewertung von Vermögenswerten (Aktiva) und höhere Bewertung von Schulden (Passiva) durch Bewertungswahlrechte
- Verluste aus einem Jahr auf spätere Jahre übertragen
- Nutzung der Kleinunternehmerregelung bei Umsatz unter 17.500 Euro
- Wahl eines günstigen Standorts wegen unterschiedlicher Gewerbesteuer-Sätze
- Wahl der passenden Rechtsform: Kapitalgesellschaften können oft Steuervorteile bringen.
Steueroptimierung im internationalen Steuerrecht
Im internationalen Steuerrecht achten Unternehmen auf:
- Vermeidung von Doppelbesteuerung mithilfe von Doppelbesteuerungsabkommen
- Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer
- Funktionsverlagerungen über Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten
- Anpassung von Verrechnungspreisen: Mehr Gewinn in Ländern mit niedriger Steuer, weniger Gewinn in Hochsteuerländern
- Nutzung von Double Dipping, um Verluste doppelt steuerlich abzusetzen
Unternehmensbesteuerung in Deutschland
Es gibt drei Arten von Steuern:
- Substanzbesteuerung (z.B. Grundsteuer, Erbschaftssteuer)
- Ertragsbesteuerung (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Verbrauchsbesteuerung (z.B. Umsatzsteuer)
Kapitalgesellschaften zahlen 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag, Einzelunternehmer zahlen je nach Einkommen zwischen 6 % und 42 % Einkommensteuer. Ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällt zusätzlich Gewerbesteuer an.
Tipps für weniger Steuern
Unternehmen können Steuern sparen durch:
- Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
- Wechsel zur Istversteuerung
- Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
- Aufbau einer Holdingstruktur, um Gewinne innerhalb der Unternehmensgruppe steuerlich günstiger zu verwalten
- Nutzung aller zulässigen Betriebsausgaben (z.B. Auto, Homeoffice, Weiterbildung)
Fazit
Wer Steuern sparen will, sollte sich frühzeitig mit Steueroptimierung beschäftigen und bei Bedarf einen Steuerberater einschalten. So lassen sich Steuervorteile sicher und gesetzeskonform nutzen.